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Abnahmeprüfzeugnis 3.1 für Stahl nach EN 10204 – Schmelzenrückverfolgbarkeit und Qualitätskontrolle

Qualitätskontrollingenieur bei der Überwachung des Produktionsprozesses und der Überprüfung der Stahlparameter vor der Ausstellung eines Abnahmeprüfzeugnisses 3.1 nach EN 10204

Abnahmeprüfzeugnis 3.1 für Stahl nach EN 10204 – Schmelzenrückverfolgbarkeit und Qualitätskontrolle

Der moderne Bau erfordert eine vollständige Qualitätskontrolle von Stahlerzeugnissen in jeder Phase der Investition. Deshalb ist das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 (offiziell: Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach Norm DIN EN 10204) das grundlegende Dokument zur Bestätigung der technischen Parameter des Materials. Darüber hinaus erwarten Ingenieure und Investoren absolute Sicherheit, bevor Formstähle in die Konstruktion eingebaut werden. Infolgedessen entscheidet die korrekte Überprüfung dieses Zeugnisses direkt über die Sicherheit des gesamten Bauwerks.

Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist ein offizielles Prüfdokument, das die Übereinstimmung von Walzerzeugnissen mit der Bestellung und den Branchennormen (z. B. EN 10025-2) bestätigt. Ein bevollmächtigter Vertreter der Qualitätssicherung – der unabhängig von der Fertigungsabteilung agiert – stellt dieses Dokument auf der Grundlage tatsächlicher chemischer und mechanischer Prüfungen aus. Dadurch erhält der Kunde genaue Ergebnisse der Schmelzenanalyse sowie Kennwerte für die Streckgrenze Re, die Zugfestigkeit Rm und die Kerbschlagarbeit KV. Darüber hinaus basiert der gesamte Prozess auf einer strengen Rückverfolgbarkeit, die eine eindeutige Schmelzennummer direkt mit der physischen Kennzeichnung der Profile verknüpft.

Was ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach Norm DIN EN 10204?

Die europäische Norm EN 10204 klassifiziert Prüfbescheinigungen und unterteilt sie in zwei Hauptgruppen: Bescheinigungen auf der Grundlage nicht-spezifischer Prüfungen und Prüfbescheinigungen auf der Grundlage spezifischer Prüfungen. Vor allem ist das Verständnis dieser Unterschiede für die Erfüllung baurechtlicher Vorgaben entscheidend.

DokumententypBezeichnung nach EN 10204Merkmale der PrüfungBerechtigter Aussteller
Typ 2.1WerksbescheinigungNicht-spezifisch – Bestätigung der Übereinstimmung ohne PrüfungsergebnisseHersteller
Typ 2.2WerkszeugnisNicht-spezifisch – Ergebnisse aus der laufenden QualitätssicherungHersteller
Typ 3.1Abnahmeprüfzeugnis 3.1Spezifisch – tatsächliche Prüfungsergebnisse der gelieferten SchmelzeUnabhängiger Qualitätsbeauftragter des Herstellers
Typ 3.2Abnahmeprüfzeugnis 3.2Spezifisch – Prüfungsergebnisse unabhängig bestätigtBevollmächtigter Prüfer des Herstellers & externer Prüfer

Folglich liegt der Hauptunterschied zwischen einem Werkszeugnis 2.2 und einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 in der Art und Weise der Prüfungsdurchführung. Aus diesem Grund entnimmt das Labor bei einem 3.1-Dokument zerstörende Proben direkt aus der spezifischen Produktionspartie, die einer bestimmten Schmelze zugeordnet ist.

Was beinhaltet ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 für Walzerzeugnisse genau?

Die Qualitätskontrollabteilung erstellt das Dokument auf der Grundlage umfassender Laborprüfungen. Somit durchläuft das gesamte Sortiment des Lieferprogramms der WOST S.A. strenge Abnahmeverfahren. Im Ergebnis liefert das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 präzise technische Daten in zwei wesentlichen Bereichen:

1. Analyse der chemischen Zusammensetzung

Das Dokument gibt den genauen Anteil der einzelnen Elemente im Stahl an. In diesem Zusammenhang überprüfen die Prüfer folgende Kernindikatoren:

  • Kohlenstoff- (C), Mangan- (Mn) und Siliziumgehalt (Si): da diese Elemente die mechanische Festigkeit und Härte maßgeblich bestimmen.
  • Schwefel- (S) und Phosphorgehalt (P): da diese Begleitelemente die Zähigkeit des Stahls herabsetzen (Grenzwerte liegen in der Regel unter 0,025 %).
  • Kohlenstoffäquivalent (CEV): da dieser Wert die Schweißeignung des Werkstoffs bestimmt.

2. Prüfung der mechanischen Eigenschaften

Darüber hinaus führen Spezialisten zerstörende Prüfungen an entnommenen Materialproben durch. Dadurch enthält das Zeugnis:

  • Obere Streckgrenze (Re oder Rp0,2): welche die Tragfähigkeit bei der Tragwerksplanung bestimmt.
  • Zugfestigkeit (Rm): welche die maximale Bruchspannung definiert.
  • Bruchdehnung (A5): welche die Verformungsfähigkeit der Legierung nachweist (standardmäßig über 20 %).
  • Kerbschlagarbeit (KV): welche die Widerstandsfähigkeit gegen Sprödbruch bei festgelegten Temperaturen nachweist (für J2-Güten, z. B. S355J2, liegt der geforderte Mindestwert bei 27 J bei -20 °C).

Infolgedessen können Ingenieure diese Ergebnisse problemlos den konkreten Profilen aus unserem Angebot zuordnen, wie beispielsweise gleichschenkligen Winkelstählen, ungleichschenkligen Winkelstählen, UPN-U-Profilen sowie warmgewalzten T-Profilen.

Schmelzenrückverfolgbarkeit und Werkseigene Produktionskontrolle

Die Übereinstimmung zwischen Dokumentation und physischem Material auf der Baustelle erfordert eine vollständige Transparenz. Deshalb schafft ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 eine solide rechtliche und technische Grundlage für Bauunternehmer und Bauherren.

Folglich stützt sich das Qualitätssicherungssystem auf drei Säulen:

  1. Dauerhafte Kennzeichnung: Das Walzwerk stempelt oder etikettiert jedes Profil oder Bündel mit der Schmelzennummer und dem CE-Zeichen.
  2. Digitaler Fußabdruck: Das ERP-System verknüpft die Laborprüfungsergebnisse unverzüglich mit der entsprechenden Partie.
  3. WPK-Zertifizierung: Notifizierte Stellen auditieren regelmäßig die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK).

Darüber hinaus wenden wir dieselben strengen Maßstäbe an, wenn wir warmgewalzte Spezialprofile herstellen.

Wie prüft man ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bei der Bauabnahme?

Der Bauleiter oder Prüfingenieur kontrolliert stets das Gewicht sowie die geometrischen Abmessungen des gelieferten Stahls. Dennoch muss die Bauleitung die Daten des Zeugnisses genau mit den Vorgaben der Statik abgleichen.

Deshalb lohnt es sich, kostenlose Ingenieurwerkzeuge zu nutzen, um die Berechnungen zu erleichtern:

Zusammenfassung und technischer Support

Zusammenfassend bietet ein korrekt ausgestelltes Abnahmeprüfzeugnis 3.1 die vollständige Gewähr für die Tragwerkssicherheit gemäß DIN EN 1993 (Eurocode 3). Somit kann das Fehlen der erforderlichen Dokumentation die Baubehörden dazu veranlassen, die Bauabnahme zu verweigern.

Wenn Sie technische Unterstützung benötigen oder nach archivierten Dokumenten suchen, kontaktieren Sie bitte die Qualitätskontrollabteilung der WOST S.A..